EmpCo für Mode-Onlineshops

Was ab dem 27. September 2026 für eure Umweltaussagen gilt

Die EmpCo-Richtlinie ist in Deutschland umgesetzt — durch das Dritte UWG-Änderungsgesetz, verkündet am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt. Verbindlich anzuwenden ist sie ab dem 27. September 2026. Wir haben zusammengetragen, was das für Umweltaussagen auf Produktseiten, Hangtags und im Marketing eines Mode-Onlineshops bedeutet.

Vorweg, wie schon beim PPWR-Beitrag: Wir sind keine Kanzlei, das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Wir arbeiten gerade selbst mit externer Rechtsberatung an unserer eigenen EmpCo-Kommunikation und geben weiter, was wir dabei sauber belegen können.


Der häufigste Irrtum: dass für bereits bestellte Ware noch Zeit bleibt

Die meisten Unternehmen denken bei neuen Regulierungen automatisch an eine Übergangsfrist für Lagerware — so wie es sie bei anderen Gesetzen oft gibt. Bei EmpCo gibt es sie nicht. Der Handelsverband Textil (BTE) formuliert es so deutlich wie kaum eine andere Quelle: Es gibt keine Übergangsfrist für bestehende und bereits georderte Ware. Entscheidend ist nicht, wann eine Kollektion bestellt oder produziert wurde, sondern ob sie am 27. September 2026 noch mit einer unzulässigen Aussage oder einem unzulässigen Siegel im Verkehr ist.

Für Mode heißt das konkret: Wenn eure Herbst/Winter-26/27-Kollektion bereits mit Hangtags oder Verpackungsaufdrucken in Produktion ist, die vage Umweltbegriffe oder ein selbst erfundenes Siegel tragen, hilft ein früher Bestelltermin nicht. Der Stichtag zählt, nicht das Orderdatum.

Was ab dem 27. September 2026 verboten ist

EmpCo ändert die „Schwarze Liste“ unlauterer Geschäftspraktiken im UWG. Vier Praktiken werden neu als per se irreführend eingestuft — unabhängig vom Einzelfall:

1. Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“ oder „klimafreundlich“ sind ohne Beleg unzulässig. Zulässig bleiben sie nur, wenn entweder eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist oder die Aussage auf demselben Medium konkret spezifiziert wird — also nicht „nachhaltige Verpackung“, sondern „Verpackung aus 85 % recyceltem Kunststoff, LCA-geprüft“.

2. Nachhaltigkeitssiegel ohne echtes Zertifizierungssystem. Ein Siegel darf nur geführt werden, wenn ihm ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung zugrunde liegt oder es von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde. Etablierte Siegel wie GOTS, GRS, OEKO-TEX Standard 100, der Grüne Knopf oder der Blaue Engel bleiben gültig — allerdings nur zur Beschreibung klar abgegrenzter Material- oder Prozesseigenschaften, nicht als pauschales Gesamturteil. Selbst entworfene Badges ohne ein solches System dahinter sind verboten — unabhängig davon, wie der Disclaimer daneben formuliert ist. Die Rechtsprechung fragt nicht, ob ihr behauptet, kein Siegel zu sein, sondern ob es wie eines wirkt und eingesetzt wird.

3. Produktbezogene Kompensationsaussagen. „Klimaneutral“ durch den Kauf von Klimazertifikaten ist in der B2C-Kommunikation stets unzulässig — unabhängig von Formulierung oder Fußnote. Der BGH hat das in der Katjes-Entscheidung bereits vorgezeichnet; EmpCo macht es zur festen Regel.

4. Werbung mit künftigen Umweltzielen ist nur noch mit einem detaillierten, realistischen, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan zulässig, der regelmäßig von unabhängiger externer Seite geprüft wird. Ein „Bis 2030 klimaneutral“ ohne diesen Unterbau fällt weg.

Eine Sache noch, die oft übersehen wird: Auch visuelle Elemente zählen mit hinein. Grüne Blätter, Wassertropfen oder eine grün-blaue Farbwelt sind für sich genommen meist unproblematisch — kombiniert mit einem Begriff wie „umweltfreundlich“ oder in logoartiger Gestaltung können sie aber Teil einer unzulässigen Aussage oder eines unzertifizierten Siegels werden. Bei jedem Verpackungs- oder Hangtag-Redesign lohnt sich dieser Blick.

Warum Mode besonders im Fokus steht

Die Textilindustrie ist eine der am stärksten beobachteten Branchen bei diesem Thema — nicht zufällig: Sie verursacht nach gängigen Schätzungen mehr CO₂-Emissionen als der internationale Flug- und Schiffsverkehr zusammen, bei gleichzeitig hoher Dichte an „nachhaltig“-Kommunikation. Genau diese Kombination aus großer Wirkung und viel Marketingsprache macht die Branche zum naheliegenden ersten Prüffeld für Wettbewerbsverbände und Verbraucherschutzorganisationen — beide sind neben Mitbewerbern abmahnbefugt.

Was das für einen mittelgroßen Fashion-Shop praktisch heißt:

  • Hangtags und Produktbeschreibungen sind der Bereich mit dem größten Risiko, weil dort am häufigsten mit „nachhaltiger Baumwolle“ oder „umweltfreundlichem Material“ geworben wird, ohne dass eine Kennzahl oder ein Zertifikat direkt daneben steht.
  • Rezyklatanteile richtig kommunizieren ist ein anerkanntes Positivbeispiel. Statt „aus recyceltem Material“ ohne Einordnung: „Oberstoff enthält 70 % Polyester-Rezyklat, Nachweis: GRS-Transaktionszertifikat des Lieferanten.“ Konkrete Zahl, konkretes Zertifikat, auf demselben Medium — das ist der Unterschied zwischen zulässig und nicht zulässig.
  • Alte Inhalte zählen mit. Kein Bestandsschutz heißt auch: Archivierte Kampagnenseiten, alte Blogposts, Social-Media-Beiträge aus dem Feed — überall dort, wo eine Aussage heute noch abrufbar ist, muss sie ab September 2026 EmpCo-konform sein.
  • Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes sind der äußerste Rahmen, dazwischen liegen Abmahnungen mit Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe. Für einen mittelgroßen Shop ist realistischerweise die Abmahnung das relevantere Risiko — und die kommt schnell, weil EmpCo-Verstöße ab September 2026 branchenweit aktiv gesucht werden.

Was ihr jetzt tun könnt

01

Content-Audit über alle Kanäle. Shop, Produktbeschreibungen, Hangtags, Verpackung, Newsletter, Social Media, auch Archivseiten. Jede Umweltaussage einzeln erfassen.

02

Jede Aussage entweder belegen oder streichen. Für „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“, „klimafreundlich“ gilt: entweder mit konkreter Kennzahl auf demselben Medium spezifizieren, oder rausnehmen.

03

Siegel-Check. Jedes verwendete Zeichen prüfen: Steht ein echtes Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung dahinter, oder eine staatliche Festsetzung? Wenn nicht, entweder durch ein anerkanntes Siegel ersetzen oder abschaffen.

04

Freigabeprozess einziehen. Neue Umweltaussagen sollten nicht mehr allein im Marketing entstehen — Nachhaltigkeits- oder Compliance-Verantwortliche und wo möglich Rechtsberatung mit ins Boot.

05

Lieferantennachweise systematisch einholen. Für jede Materialaussage, die ihr weitergebt, braucht ihr das Zertifikat des Lieferanten dahinter — nicht erst, wenn es angefragt wird.

06

FW26/27-Ware jetzt prüfen, nicht im September. Wenn Hangtags oder Verpackung schon in Produktion sind, ist jetzt der Moment für die Korrektur — danach wird es teurer.

Wo wir selbst stehen

Wir kommunizieren bereits heute bewusst ohne die Begriffe, die ab September zum Risiko werden: kein „nachhaltig“, kein „umweltfreundlich“, kein „klimaschonend“ als pauschale Aussage. Unsere ökologischen Aussagen stützen sich auf eine Lebenszyklusanalyse nach ISO 14040/44, immer im Vergleich zu einem Referenzsystem — bei uns in der Regel Neuplastik — und produktspezifisch statt pauschal.

Rezyklatanteile geben wir konsequent in Prozent an, nicht als unbestimmte Aussage. Nachweis dafür sind vor allem unsere Cooporation Requirements udn die Zertifikate unserer Recycling Partner wie bespielsweise die GRS-Zertifizierung (Global Recycled Standard) — ein etabliertes, unabhängig überwachtes Zertifizierungssystem, keine Eigenerfindung. Genau die Art von Beleg, die EmpCo für Materialaussagen verlangt.

Was wir dabei bewusst nicht tun: ein eigenes Badge oder Gütesiegel um unsere Zahlen herum bauen. Die Regel, die wir uns selbst auferlegt haben, ist einfach: Kennzahl plus etabliertes Zertifikat statt selbst gestaltetes Zeichen. Ein Punkt, an dem wir unsere eigene Kommunikation gerade nochmal genau gegenprüfen, weil die Grenze zwischen einer Materialangabe und einem siegelartigen Zeichen im Detail liegt — Name, Gestaltung, wiederkehrende Badge-Optik können hier den Unterschied machen, selbst wenn die zugrunde liegenden Zahlen stimmen.

Sein Zweck ist nicht, ein grünes Gefühl zu erzeugen, sondern Aussagen nachprüfbar zu machen — Herkunftsland, Sammelort, Recyclingort, Kunststofftyp, Materialanteil, jeweils mit Quelle. Das ist exakt das, was EmpCo mit „verlässlich, vergleichbar, nachprüfbar“ meint: nicht ein Zeichen, dem man vertrauen soll, sondern Daten, die man selbst nachvollziehen kann. Wer bei uns Verpackung einkauft, bekommt diese Nachprüfbarkeit als Infrastruktur mit — nicht als zusätzliches Siegel, das ihr selbst rechtlich absichern müsstet.

Für Kund*innen, die die Ordersaison FW26/27 gerade final abstimmen: Wir stellen euch auf Anfrage unsere Kommunikationsrichtlinie zur Verfügung, die euch einen Überblick gibt, warum ihr welche Aussagen über WILDPLASTIC treffen könnt. Also alles mit denen ihr eure eigenen Kommunikations- und Produktseitentexte EmpCo-fest formulieren könnt.

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Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag gibt unseren Kenntnisstand wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung. Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/825, umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), BGBl. 2026 I Nr. 43.

Fragen zu euren eigenen Umweltaussagen? Schreibt uns — wir schicken euch unsere Kommunikationsguideline und die LCA-Referenzdaten für die Produkte, die für euch relevant sind.

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