AGB

§ 1 - Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunden“). Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Unsere AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten diese AGB auch für alle gleichartigen zukünftigen Geschäfte und Verträge mit dem Kunden, ohne dass sie in jedem Einzelfall erneut mitgeteilt werden müssen. 

4. Soweit in diesen AGB nicht explizit differenziert wird, gelten diese AGB sowohl für direkte Bestellungen in unserem Online-Shop ab Lager („Direktbestellung“) als auch für Bestellungen von Produkten mit kundenspezifischen Anpassungen, einschließlich auf Basis von Anfragen im Online-Shop „nach deinen Wünschen“ („Kundenspezifische Bestellung“).  

§ 2 - Angebot und Vertragsschluss; Produkteigenschaften

1. Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB.

2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche oder in Textform ergangene Annahmebestätigung zustande. Als eine solche Annahmebestätigung gilt auch ein Lieferschein oder eine Warenrechnung bei sofortiger Ausführung. Bei Direktbestellungen aus unserem Online-Shop werden wir den Zugang der Bestellung per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt. Sollte ausnahmsweise keine Annahmebestätigung erfolgen, kommt der Vertrag spätestens durch unsere Lieferung zustande.

3. Die Angaben zu den Produkten auf unserer Website und in den Angebotsunterlagen (z.B. Maße, Füllmenge, Gewichte, Farben, Farbtöne, technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie dienen der Beschreibung der Produkte und sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. 

§ 3 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

1. Die Lieferung erfolgt Ex Works [Adresse einfügen, z.B. Lageradresse in Hannover (nicht Büroadresse)] (EXW; Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und für eine etwaige Nacherfüllung ist. Soweit wir im Auftrag und auf Kosten des Kunden den Versand der Produkte aus praktischen Gründen für diesen organisieren, sind wir, falls nicht anderweitig vereinbart, berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Transportschäden sind unverzüglich zu melden und beim Frachtführer geltend zu machen.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Lieferung gemäß Absatz 1 (Zur-Verfügung-Stellen am o.g. Abhol- und Erfüllungsort) auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir im Auftrag des Kunden den Versand für diesen organisieren.

3. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Für die Lagerkosten bei Lagerung durch uns berechnen wir pauschal 12,00 € pro Woche (beginnend mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs) und pro Palettenplatz. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die oben genannte Pauschale von 12,00 €/Woche ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4. Lieferfristen beginnen, soweit nicht anders angegeben, mit Annahme des Angebots des Kunden durch unsere schriftliche oder in Textform ergangene Bestätigung. Lieferfristen und Termine beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Bereitstellung ab Lager. Die von uns in Aussicht gestellten Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sollten Produkte drei Wochen nach Ablauf des angegebenen Termins bzw. der angegebenen Frist nicht an den Kunden geliefert (d.h. zur Abholung ab Lager bereitgestellt) worden sein, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Lieferverzögerung nur vorübergehend ist und auf höherer Gewalt beruht. 

5. Unsere Pflicht zur Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Sollten wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäftes nicht rechtzeitig beliefert werden aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 4 - Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder angegeben ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuellen Preise. Unsere Preise verstehen sich ab Werk (EXW), innerhalb der Europäischen Union (EU), zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für Transport, etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. 

2. Bei kundenspezifischen Bestellungen, die später als vier (4) Monate nach Vertragsabschluss ausgeführt werden, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Material- oder Einkaufspreise oder veränderter Logistikpreise weiterzugeben. In gleicher Weise werden wir Kostensenkungen weitergeben. Sowohl Kostensenkungen als auch Kostenerhöhungen werden wir, sobald und soweit sie eingetreten sind, dem Kunden auf Verlangen nachweisen und bei Kostenerhöhungen sowie bei Kostensenkungen berücksichtigen.

3. Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. 

4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Rechte des Kunden bei Mängeln des Liefergegenstandes bleiben unberührt.

5. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich mindern und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

6. Storniert der Kunde bei einer kundenspezifischen Bestellung seinen Auftrag nach § 650 Abs. 1, 648 BGB vor Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, können wir die in § 648 BGB geregelten Ansprüche geltend machen. Statt der sich aus § 648 BGB ergebenden Ansprüche können wir einen Pauschalbetrag in Höhe von 20% des vereinbarten Gesamtpreises geltend machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der uns nach § 648 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.

§ 5 - Verwendung von Vorlagen und Mustern

1. Wenn die Ware nach Zeichnungen, Mustern oder Vorlagen des Kunden gefertigt wird, stellt der Kunde sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt alle Kosten, die uns durch die Verteidigung gegen solche Ansprüche entstehen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle elektronisch übermittelten Druckvorlagen/-muster virenfrei sind und dem neuesten technischen Standard entsprechen.

§ 6 - Kennzeichnung

Soweit nicht anderweitig mit dem Kunden vereinbart, sind wir berechtigt, auf den Produkten unser Firmenzeichen anzubringen.

§ 7 - Maße und Mengen 

1. Handelsübliche, produktionsbedingte Abweichungen in Maß und Menge und handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig und gelten als Beschaffenheit vereinbart, soweit die Abweichungen die Verwendbarkeit der Produkte zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Dies gilt nicht soweit nicht ausdrücklich eine anderweitige Beschaffenheit mit dem Kunden vereinbart ist. 

2. Als handelsüblich gelten in der Regel Maßabweichungen von +/- 10 %. Die gelieferte Ware darf bezüglich der Dicke durchschnittlich um +/- 10 % von den Angaben in der Auftragsbestätigung bzw. auf unserer Website oder den Angebotsunterlagen abweichen. Bei einzelnen Rollen sind Abweichungen von +/- 15 % möglich. Diese Maßabweichungen gelten auch für die Positionierung des Drucks sowie für Ausstanzungen und Prägungen auf den genannten Materialien.

3. Aufgrund technischer Gegebenheiten im Produktionsprozess, insbesondere der schnellen Extrusionsgeschwindigkeit und der Möglichkeit von Verschnitt, können bei der Herstellung von Produkten Mengenabweichungen auftreten. Diese sind insbesondere bei kleineren Mengen und/oder Materialgewicht von unter 1 Tonne nicht vollständig vermeidbar. Daher gilt:

(a) Bei Bestellmengen von unter 50.000 Stück und/oder einem Materialgewicht von unter 1 Tonne behalten wir uns eine Abweichung von bis zu 20 % der bestellten Menge vor. Diese Abweichung ist durch die oben genannten technischen Rahmenbedingungen des Produktionsprozesses bedingt und nicht vermeidbar.

(b) Bei Bestellmengen ab 50.000 Stück und/oder einem Materialgewicht von mindestens 1 Tonne behalten wir uns eine maximale Abweichung von 10 % der bestellten Menge vor. Auch diese Abweichung ist durch die oben genannten technischen Rahmenbedingungen des Produktionsprozesses unserer Lieferanten bedingt. 

(c) Die oben genannten Abweichungen gelten sowohl nach oben als auch nach unten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge. Bei einer geänderten Liefermenge wird der Gesamtpreis der Rechnung entsprechend angepasst.

§ 8 – Design und Material; Design- und Materialabweichungen

1. Soweit nicht ausdrücklich anders mit dem Kunden vereinbart oder von uns angegeben, sind die folgenden Regelungen für die Beschaffenheit unserer Produkte maßgeblich. Das von uns verwendete Material (Recyclingmaterial; Recyclingrohstoffe) unterliegt natürlichen Schwankungen und ist weniger belastbar als herkömmliches Plastik. Unsere Produkte sind daher trotz Herstellung nach dem allgemeinen technischen Standard nicht mit Neuwaren aus herkömmlichem Plastik vergleichbar. Dies kann dazu führen, dass der Druck sich an einzelnen Stellen von der Oberfläche löst, wenn die Produkte – herstellungsbedingt – über eine raue Oberfläche gezogen werden. Das Druckbild unserer Produkte kann daher im Einzelfall unregelmäßig sein. Ebenso können unsere Produkte Schwankungen in Oberflächenbeschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch, Stärke und physikalischen Werten aufweisen. Ebenso können unsere Produkte aufgrund des Herstellungsprozesses leichte Verfärbungen, Gerüche und sogenannte „Stippen“ (kleine Einschlüsse oder Unregelmäßigkeiten) aufweisen. All diese Merkmale stellen keinen Mangel dar, sofern sie weder die Gebrauchstauglichkeit und vertragsgemäße Verwendung der Produkte beeinträchtigen noch das Markenbild/Corporate Design des Kunden erheblich beeinträchtigen/verletzen.

2. Wir behalten uns vor, handelsübliche oder technisch notwendige Abweichungen in der Beschaffenheit, Farbe, Abmessungen und anderen Eigenschaften vorzunehmen, solange diese die vertraglich vorgesehene Verwendbarkeit der Produkte nicht erheblich beeinträchtigen. 

3. Wir verwenden übliche Druckfarben. Besondere Ansprüche an die Farben, wie z.B. hohe Lichtbeständigkeit oder Abriebfestigkeit, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 

4. Unser Material und unsere Produkte sind nicht für Lebensmittel geeignet. Möchte der Kunde die Produkte für Lebensmittel verwenden, muss dies vorab ausdrücklich mit uns abgeklärt werden und ist im Regelfall ausgeschlossen. 

5. Der Kunde muss die finalen Designentwürfe innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt  schriftlich oder per E-Mail freigeben oder Änderungswünsche äußern. Verspätete Rückmeldungen können zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen. Geringfügige Abweichungen vom Designkonzept sind hierbei zulässig, größere Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 

§ 9 Mängelrüge; Gewährleistung; Reklamationen

1. Soweit nicht individuell etwas anderes mit dem Kunden vereinbart ist, gelten unsere Produkte als frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, wenn sie sich für die nach dem Vertrag mit dem Kunden vorausgesetzte Verwendung eignen und, soweit anwendbar, mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit sind § 2 Abs. 3, 7 und 8 zu beachten. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

2. Wir haften nicht für Mängel, die ausschließlich durch Fehler in Druckvorlagen des Kunden entstehen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel zu prüfen und Mängel umgehend anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben (7) Werktagen nach dem oben genannten Zeitpunkt anzuzeigen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Produkte als genehmigt; dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Eine Reklamation berechtigt nicht zur Zahlungseinstellung; dies gilt nicht, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

4. Der Kunde hat uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Lieferung eines neuen, mangelfreien Produkts oder durch Nachbesserung. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Produkte selbst repariert oder reparieren lässt, ohne uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, und die Nacherfüllung durch uns hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. 

5. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsrechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten die Bestimmungen des § 16 dieser AGB.

6. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate nach Ablieferung der Produkte. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sie gelten ferner nicht bei einem Mangel, den wir arglistig verschwiegen haben oder soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben.

§ 10 - Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung unserer Saldoforderungen. Sollte der Eigentumsvorbehalt aufgrund gesetzlicher Regelungen am Sitz des Kunden unwirksam sein, verpflichtet sich der Kunde, eine gleichwertige Sicherheit (z.B. ein Pfandrecht) zu bestellen, die nach dem für den Sitz des Kunden geltenden Recht wirksam ist. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte werden nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

§ 11 - Verarbeitung und Verbindung

1. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten, zu verbinden, zu vermischen oder weiterzuveräußern.

2. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und dass wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen erwerben. Diese neue Sache gilt ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Für den Fall, dass wir danach kein Eigentum erwerben sollten, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum bzw. Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. 

3. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.

§ 12 - Abtretung von Forderungen

Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Abtretung umfasst auch Forderungen, die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen entstehen.

§ 13 - Einziehungsermächtigung und Schutzmaßnahmen

1. Der Kunde wird bis auf Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder ein Insolvenzantrag gestellt wird. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter zu informieren, um unsere Eigentumsrechte zu schützen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§ 14 - Rücknahme und Verwertung

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. 

§ 15 Teillieferungen

Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn (i) diese im Rahmen des Vertragszwecks für den Kunden verwendbar sind, (ii) die restliche Lieferung sichergestellt ist und (iii) dem Kunden kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

§ 16 Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche

1. Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns oder durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso haften wir unbeschränkt, soweit wir eine Garantie oder ein Beschaffenheitsrisiko übernommen haben. 

2. Wir haften ferner bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Beschränkung nach Satz 3 gilt nicht, wenn zugleich ein Haftungsgrund nach § 16 Absatz 1 dieser AGB vorliegt.

3. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen bleiben unberührt.

§ 17 - Eigentum an Unterlagen und Urheberrecht

1. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Modellen und ähnlichem Material und Unterlagen („Unterlagen“) vor. Diese Unterlagen darf der Kunde Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich machen, diese bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Die Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben und ggf. angefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden, wenn die Vertragsbeziehung beendet ist oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

2. Entwicklungen unserer Unterlagen oder in Bezug auf unsere Unterlagen, die durch den Kunden alleine vorgenommen werden oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden entstehen und schutzrechtsfähig sind, stehen uns zu und werden vom Kunden auf uns übertragen. Soweit es sich hierbei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, gewährt der Kunde uns an diesen hiermit das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare sowie unterlizenzierbare Nutzungsrecht. Wir sind berechtigt, entsprechende Schutzrechte im eigenen Namen anzumelden.

3. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen können wir eine angemessene Vertragsstrafe verlangen, die wir nach billigem Ermessen festlegen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird, und Ersatz für tatsächlich entstandene Schäden fordern Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzforderungen angerechnet, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.

§ 18 - Vertraulichkeit und Geheimhaltung

1. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen (einschließlich der Unterlagen) streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

2. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung können wir eine angemessene Vertragsstrafe fordern, die wir nach billigem Ermessen festlegen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird. Das Recht auf Schadensersatz für darüber hinausgehende Schäden bleibt unberührt, wobei eine gezahlte Vertragsstrafe auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet wird.

§ 19 - Datenschutz

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben und verarbeitet werden, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details sind in unserer Datenschutzerklärung (https://business.wildplastic.com/policies/privacy-policy) geregelt.

§ 20 - Höhere Gewalt

1. Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streiks, Pandemien oder behördliche Anordnungen, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, entbinden diese von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung.

2. Die von der höheren Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren. Die Parteien werden gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen und gegebenenfalls den Vertrag anpassen.

§ 21 - Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen des Kunden auf Basis dieser AGB ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.